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Das Gesetz zu „Zollmaßnahmen bezüglich geistigem Eigentum“

Am 13. Dezember 2017 hat das georgische Parlament ein Gesetz verabschiedet: „Zollmaßnahmen bezüglich geistigem Eigentum“, welches am 7.Februar in Kraft treten wird.

Das Gesetz wurde im Einklang mit der EU Richtlinie No. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates am 12. Juni 2013 im Bezug zu Zollmaßnahmen zu geistigem Eigentum, geschrieben. Das Gesetz schützt die Rechte von Personen, welche Rechte an jeglichen Gegenständen von geistigem Eigentum die in Georgien geschützt sind, halten. Das Gesetz sieht entsprechenden Schutz vor durch, die Anwendung von spezifischen Zollmaßnahmen gegen die Bewegung von Gütern, welche die vorher genannten Rechtsbestände bricht und/oder Fälschungen durch Import, Lagerung, Freihandelszonen, Wiedereinfuhr und Einfuhr nach Georgien etabliert.

Das Gesetz bezieht sich nicht auf folgende Produktgruppen:

a)      Nicht-kommerzielle Güter in kleinen Mengen, welche im Gepäck mitgeführt werden und/oder im Handgepäck von Reisenden Personen und/oder welche für den persönlichen Gebrauch gedacht sind.

b)      Originale Güter, unter anderem, auch in den Fällen wenn die Bewegung von Gütern auf Georgischem Staatsgebiet durchgeführt wird – ohne die Zustimmung des Besitzers der Rechte

Güter, welche rechtzeitig von einer Person mit Zustimmung des Besitzers der Rechte produziert wurden und in einer Produktionszahl, welche ebenfalls die Zustimmung des Besitzers der Rechte genießt.